Es gibt selbstverständlich Fälle, in denen sich der Betroffene vollständig von dem Schlaganfall erholt, doch gibt es auch Fälle, in denen der Betroffene dauerhaft pflegebedürftig bleibt und eine lange Rehabilitation folgt. Die Chance ohne dauerhafte und schwerwiegende Folgeschäden einen Schlaganfall zu erleiden sind umso größer, je jünger der Betroffene ist. Dennoch bleibt jeder zweite Schlaganfall-Patient aufgrund der Folgeschäden pflegebedürftig und in etwa zwei Drittel aller Fälle erleidet der Betroffene körperliche Schäden.
Ein wichtiger Teil der Rehabilitation ist die Frührehabilitation, die erheblich zum Erfolg beiträgt. Diese findet in der Regel noch in den Stroke Units statt und wird durch das Pflegeteam, die Ergotherapeuten, die Physiotherapeuten und Logopäden geleitet. Anschließend an die Frührehabilitation wird evaluiert, ob eine Rehabilitation und welche Art von Rehabilitation nötig ist, um die Folgeschäden oder Symptome des Apoplexes zurückbilden zu können.
Allgemein kann man sagen, dass die Rehabilitation aus unterschiedlichen Verfahren besteht. Verlorene Fähigkeiten können wieder erlernt werden, indem gesunde Teile des Gehirns die Funktion der zerstörten übernehmen. Die vom Schlaganfall betroffene Seite darf nicht auf keinen Fall verkümmern und die Muskeln und Gelenke benötigen regelmäßige Bewegung, um sich nicht zurückzubilden und eventuell sogar ihre Funktion wiedererlangen zu können.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAR) hat ein Phasenmodell (Phase A – F) erstellt, mit dem sich die neurologische Rehabilitation in unterschiedliche Phasen einteilen lässt:
- Phase A: Akutphase im Krankenhaus
- Phase B: Frührehabilitation: für die am schwersten betroffenen Patienten, die noch nicht selbst aktiv an der Behandlung mitwirken können
- Phase C: Weiterführende Rehabilitation: der Patient muss in der Lage sein täglich mehrere 30-minütige Therapieeinheiten zu bewältigen
- Phase D: Anschlussbehandlung (AHB): der Patient ist soweit, dass er fast ganz selbstständig Alltagsaktivitäten ausführen kann
- Phase E: Nachsorge und berufliche Rehabilitation: Patient kann zu Hause wohnen
- Phase F: Zustandserhaltende und aktivierende Langzeitpflege bei anhaltend hoher Pflegebedürftigkeit (beispielsweise Wachkoma)